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Spielhallen: Die Stadt drängt den Freistaat zum Handeln

Posted by admin | Allgemein,Glücksspielstaatsvertrag,Informationen | Freitag 8 Juli 2011 06:53

Die Stadt und der Stadtrat sind für eine deutliche Verschärfung des Glücksspielstaatsvertrags und der Spieleverordnung, um Spielsucht und Spielhallen in Nürnberg eindämmen zu können. Gemeinsam mit anderen bayerischen Städten soll beim Freistaat für eine weitreichende Beschränkung von Spielhallen und Spielgeräten geworben werden.

Diese Linie wurde gestern im Stadtratsausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit deutlich. Auf Antrag der drei großen Fraktionen von SPD, CSU und Grünen hat das Ordnungsamt eine aktuelle Übersicht vorgelegt. Danach gibt es in Nürnberg derzeit 151 Spielhallen mit 1368 Geldspielgeräten an 105 Standorten. In einer Übersichtskarte ist das gut zu sehen. Da sind nur ein paar rote Punkte nördlich der Pegnitz. Südlich aber ballt es sich. Eine Konzentration gibt es vor allem in der Südstadt und rund um den Plärrer. „Das ist wie ein Infektionsherd in der Südstadt“, sagte Grünen-Stadtrat Achim Mletzko.

„Das ist in ganz Bayern eine besorgniserregende Entwicklung“, sagte Katrin Kurr, Leiterin des Ordnungsamts. Nach der Übersicht hat sich die Zahl der Spielhallen in der Stadt innerhalb von zehn Jahren um 71 Prozent gesteigert, die der Geldspielgeräte sogar verdoppelt. Im Freistaat habe Nürnberg (mit Fürth) die mit Abstand höchste Flächendichte an Spielhallen. Auf einen Quadratkilometer kommen demnach 0,77 Spielhallen, 58 Prozent mehr als 2002.

„Es steht eine Daddel-Bude neben der anderen“, sagte CSU-Stadtrat Max Höffkes. Das fördere die Spielsucht. Nach den schlechten Geschäftszahlen der staatlichen Kasinos meinte er sogar, dass die privaten Spielhallen den staatlichen Glückstempeln das Wasser abgraben würden.

Katja Strohhacker von der SPD-Fraktion plädierte dafür, den ganzen rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen gegenüber den Spielhallen in der Stadt. Stadt und Fraktionen, da sind sie sich einig, wollen etwas gegen Spielhallen unternehmen (wie mehrfach berichtet). „Bisher sind das gewerbliche und das Ordnungsrecht wie auch das Baurecht schwache Instrumente“, betonte Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD). Christian Vogel, Fraktionschef der Sozialdemokraten im Rathaus, appellierte daher an die CSU, Druck auf die eigenen Leute in der Staatsregierung zu machen, damit sich etwas ändere.

Die Ansiedlung neuer Spielhallen beispielsweise zu untersagen, ist laut Ordnungsamt mit bisherigen Mitteln eher schwierig. Liegt kein Grund vor, eine Genehmigung zu versagen (keine Zuverlässigkeit des Betreibers, etwa wegen einer Straftat), bestehe ein Rechtsanspruch darauf.

Die Förderung des Spieltriebs und die Bekämpfung der Spielsucht rechtfertigten ebenfalls in der Regel kein Verbot. Denn dann müsste dies dem einzelnen Betrieb nachgewiesen werden. Ruhestörungen, ein weiterer Versagensgrund, lägen „den Erfahrungen nach nicht vor“. Dass eine Spielhalle ein Kriminalitätsschwerpunkt ist, dieser Nachweis sei schwer zu führen, stellt die Ordnungsbehörde klar. Laut Polizei seien um Spielhallen herum in Nürnberg bislang auch „keine signifikant erhöhten Straftaten festzustellen“. Auch dass ein Viertel durch Spielhallen nach unten gezogen wird („Trading-Down-Effekt“), begründe kein Verbot. Hier müsste vielmehr mit dem Baurecht reagiert werden.

Doch Kurr sieht „Licht am Ende des Tunnels“. Die Stadt setzt wie viele Kommunen auf die Veränderung des Glücksspielstaatsvertrags und der Spielverordnung durch die Länder. Darin ist etwa vorgesehen, zwischen Spielhallen einen Mindestabstand einzuführen und Mehrfachkonzessionen, wie es sie bisher noch gibt, zu verbieten. Damit soll auch ein baulicher Verbund von Hallen untersagt werden.

Die Länder sollen künftig die Anzahl in einer Gemeinde zu erteilenden Genehmigungen begrenzen können. Spielhallen sollen auch von außen nicht mehr für den Spielbetrieb werben dürfen. Außerdem soll eine Sperrzeit von mindestens drei Stunden (bisher eine) eingeführt werden. Viele Bundesländer haben diese Regelung bereits (vier bis neun Stunden), nicht so Bayern. Der Freistaat lässt bisher, anders als andere Länder, auch keine Geldspielgerätesteuer zu.

Stadt und Rat drängen den Freistaat, den Spielraum der geplanten Regelungen möglichst auszunutzen. „Eine Reduzierung der zulässigen Geräte, Gewinne und Verluste sowie eine Erhöhung der Spieldauer und der Geräteabstände würden die Gewinnmargen der Branche und die Attraktivität für Spieler erheblich mindern“, lautet die gemeinsam im Ausschuss verabschiedete Feststellung, „so dass ein Rückgang der Anzahl von Spielgeräten und -hallen zu erwarten ist.“ Das Spielen solle auch nur noch mit Speicherkarten ermöglicht werden. Allein FDP-Rat Utz W. Ulrich meinte, ihm wäre es lieber, man würde nicht mit Verboten arbeiten und mit den Betreibern reden, ob sie nicht andere Geräte aufstellen könnten. Doch auch er stimmte zu.
Quelle:nordbayern.de

Glücksspielstaatsvertrag

Posted by admin | Allgemein,Glücksspielstaatsvertrag,Informationen | Freitag 16 April 2010 10:49

Glücksspielstaatsvertrag

In den verbundenen Rechtssachen gegen den Wetteraukreis, das Land Baden-Württemberg und das Land Schleswig-Holstein, Rs. C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, sowie C-46/08, hat der Generalanwalt Paolo Mengozzi am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute seine Schlussanträge vorgelegt. Bei allen Rechtssachen geht es um die Frage, ob Artikel 43 und 49 EG-Vertrag (EGV, Dienstleistungsfreiheit sowie Niederlassungsfreiheit dahingehend auszulegen sind, dass sie einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glücksspiele, wie z. B. Sportwetten, entgegenstehen. Dabei spielt die Frage der Kohärenz und Systematik der Beschränkungen des Glücksspiels in Deutschland eine wesentliche Rolle.

Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen die Auffassung vertreten, dass ein Mitgliedstaat Glücksspiele im Internet unter bestimmten Voraussetzungen verbieten und ein Staatsmonopol für Sportwetten sogar dann vorsehen kann, wenn diese Glücksspiele beworben werden und Spiele mit einem höheren Suchtgefährdungspotenzial von Privaten angeboten werden können. In Bezug auf das Kriterium der Kohärenz der Glücksspielpolitik eines Mitgliedsstaats sei die Beurteilung nicht global, sondern individuell für jedes einzelne Spiel vorzunehmen. Die Kohärenz müsse jedoch immer unter einem gesamtstaatlichen Blickwinkel geprüft werden. Die bloße Tatsache dagegen, dass die Kompetenzen im Bereich der Glücksspiele zwischen mehreren Gebietskörperschaften eines Mitgliedsstaats verteilt seien, gefährde als solche nicht die Kohärenz seiner (Glücksspiel-)Politik. Auch die Annahme, dass private Veranstalter Spiele mit einem mutmaßlichen gleichen oder höheren Suchtgefährdungspotenzial anböten als Spiele, die unter das Monopol fielen, sei im

Hinblick auf die im Allgemeininteresse liegenden Ziele nicht inkohärent und mache die Entscheidung, die Wetten und Lotterien einem staatlichen Monopol zu unterstellen als solche nicht unverhältnismäßig, sofern die Behörden einer ausreichenden Überwachung der privaten Wirtschaftsteilnehmer gewährleisten und das dem Monopol unterliegende Spielangebot geringer sei, als es bei einem privaten Leistungserbringer bestehen könnte.

Mit einer Entscheidung des EuGH ist erfahrungsgemäß zirka 4 Monate nach Vorlage der Schlussanträge zu rechnen. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend!